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Geschäftsbedingungen (AGB`s)

zwischen der PM-GBX und 

der Bewerberin für die Tätigkeit >> Erotikdarstellerin / Pornodarstellerin.

 

§-1 Allgemeines

Die PM-GBX  ist Produzent und Vermittler von Pornoproduktionen und vermarktet Darstellerinnen

für eigene und auch Firmenexterne Nationale und Internationale Erotikfilmproduktionen.

Pornodrehs und Castings finden fast alle in Süddeutschland (Niederbayern)  in 84137 Vilsbiburg statt.

Daher sollte die Bewerberin auch bereit dazu sein zu unserem Casting und Drehterminen gegen

Reisekostenerstattung zu uns nach Süddeutschland zu reisen.

Um mit der Bewerberin als spätere Darstellerin auch aktiv arbeiten zu können, ist ein Darstellervertrag zwischen

der Produktion und der Bewerberin erforderlich,

der am Tag des Castings direkt vor dem Casting abgeschlossen wird.

Bis zum Abschluß eines Darstellervertrages gelten diese unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bewerber.

Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars werden unsere Geschäftsbedingungen

von der Bewerberin auch vollständig akzeptiert und anerkannt.

  

§-2 Bewerbung

Wer eine Bewerbung an die PM-GBX absendet, der bekundet ernsthaftes  Interesse daran,  Pornos oder Amateurpornos zu drehen.

Nachweisliche Fakebewerbungen werden von uns mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von von 150,-€ belegt.

Wobei sich die PM-GBX dabei auch strafrechtliche Schritte vorbehält um die Bewerberin auch ermitteln zu können.

(unser rechtlicher Schutz vor Fakebewerbern)

Bewerbungen ohne das erforderliche Verifizierungsfoto sind daher schon automatisch in unserem Fokus.

Das Bearbeiten jeder einzelne Bewerbung kostet Zeit und auch Geld. Daher erlauben wir uns, jeder Bewerberin, die sich anmeldet

und  nicht verifizieren kann oder will, als Fake einzustufen und eine Bearbeitungspauschale von 150,00 Euro zu berechnen.

 Jede Bewerberin, die nachweislich  oder mutwillig  doch kein Interesse mehr vorweist, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale

i.H. von 50,00 Euro pro Bewerbung, die wir der Bewerberin in Rechnung zu stellen. So schützen wir uns vor Fakebewerbungen.

Strafrechtliche Schritte Strafanzeige wegen Betrug (Datenmissbrauch, Rechte am eigenen Bild usw.) behalten wir uns vor.

Aus diesem Grund speichert die PM-GBX bei jeder an uns gesendeten Bewerbung die Umgebungsvariablen

der Bewerberin, inklusive der Sende-IP (Der Digitale Fingerabdruck) um eine Absenderverfolgung und Wohnanschriftermittlung

vornehmen zu können. So schützen wir uns vor Fakebewerbungen.

Diese Daten werden wieder gelöscht, sobald die Echtheit eines Bewerbers nachgewiesen

oder die uns entstandenen Kosten  an uns bezahlt wurden.

Die Wohnanschrift der Bewerberin wird nur dann in Verbindung mit einem Strafantrag wegen Betrugs ermittelt,

wenn die Bewerberin unentschuldigt einem Castingtermin fern bleibt und /

oder für die PM-GBX sonst nicht mehr erreichbar ist z.B. Mailadresse oder Handynummer gelöscht/blockiert.

Die Bestimmungen der DS-GVO werden dabei von der PM-GBX Productions grundsätzlich beachtet.

 

§-3 Casting

Die Bewerberin steht der PM-GBX einmalig unetgeldlich zum Casting zur Verfügung, de ein Castingtermin eine

zwingende Voraussetzung zur Zusammenarbeit ist.

Bei größeren Castingterminen bei denen vermarktbarem Filmmaterial erstellt werden kann,

erhält die Darstellerin eine angemessene Aufwandentschädigung.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines fest vereinbarten Castingtermin hat die Bewerberin  den entstandenen Schaden zu tragen.

(siehe auch unten). Die PM-GBX ist berechtigt, das überlassene bzw. beim Casting entstandene Material (Bild und Ton) zu kopieren

und zu veröffentlichen. Das gilt auch nach einer eventuellen Vertragsauflösung.

Die Bewerberin erhält für private Zwecke Fotos und eine Kopie des Castingvideos.

Das beim Casting entstandene Foto und Filmmaterial ist jedoch geistiges Eigentum der PM-GBX

und darf ohne deren Genehmigung nicht kopiert, verkauft oder veröffentlicht werden.

 Fest vereinbarte Castingtermine sind einem Vertrag gleich zu setzen und einzuhalten.

Für eine Terminabsage des Castings  müssen nachweislich wichtige Gründe vorliegen.  

Bei Unfall oder Krankheit z.B. muss ein Nachweis erbracht werden. Ärztlicher Bescheinigung, Polizeibericht o.ä.

Bei einer unbegründeten oder kurzfristigen Absage oder bei  unentschuldigtem Fernbleiben

vom Termin berechnet die PM-GBX der Bewerberin eine Reservierungspauschale in Höhe von 250,-€.

Wurde ein Castingtermin abgesagt, so wird der Bewerberin baldmöglichst ein neuer Castingtermin angeboten.

Sollte jedoch durch Verschulden der Bewerberin kein weiterer Castingtermin mehr mit der Bewerberin zustande kommen,

so wird der Bewerberin in jedem Fall für den Ausfall der bisher vereinbarten Termine eine Reservierungspauschale

i.H. von 250,00 Euro für jeden ausgefallenen Termin in Rechnung gestellt.

Wenn das Casting pünktlich und zuverlässig, so wie vereinbart stattfindet, dann fallen für die  Bewerberin keine Kosten an.

*Eine Aufwandentschädigung ist eine freiwillige Zahlung der PM-GBX an die Bewerberin und kann auch entfallen, z.B.

wenn durch Verschulden der Bewerberin ein Castingtermin einmalig oder mehrmalig abgesagt oder verlegt werden musste.
 

 

§4 Rechtliches

Grundsätzlich behält sich die PM-GBX Productions immer rechtliche Schritte vor, um ggf. die Missachtung des Rechts

am eigenen Bild, Datenmissbrauch und ähnliche Straftaten auch Strafrechtlich verfolgen zu lassen,

sofern die PM-GBX Productions verdächtige Handlungen des Bewerbers vorliegen.

Die PM-GBX ist auch berechtigt zu Ermittlungszwecken die Bewerbungsfotos der Bewerberin inklusive des Echtzeitfotos auch zu veröffentlichen, wenn bei der Bewerbung eine falsche Adresse angegeben wurde, oder die Bewerberin auf dem Postweg

nicht erreichbar war (Adressenänderung, neuer Wohnort etc.) Mit dem Absenden der Bewerbung erklärt sich die Bewerberin auch

damit ausdrücklich einverstanden. (DS-GVO Einverständniserklärung)

 

salvatoresche Klausel

Sollten Teile in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtlich nicht zulässig oder unwirksam sein,

so betrifft das auch nicht die gesamte Vereinbarung. Vielmehr sind unwirksame Stellen in diesem Fall durch Rechtlich zulässige

und dem Sinn entsprechend gleichwertige Regelungen zu ersetzen.
 

Gerichtstand ist für alle Beteiligten das Amtsgericht in 84034 Landshut.

Vertretung für  alle rechtliche Angelegenheiten:

PM-PROMEDIA (Rechtsabteilung),  Postfach 1113,  84122 Dingolfing

 

Inkasso:

Unsere Forderungen werden von dieser Inkasso umgesetzt:

DLI - Inkasso GmbH
Friedrichstraße 123 · 10117 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg · HRB 189547 B
Geschäftsführer: David Rother

 

Verifizierung mit einem Foto in Tagesaktueller Echtzeit

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Sollten wir Bewerbungsbilder erhalten haben, müssen wir jede Bewerberin, die keinen Echtheitsnachweis erbringen kann,

wegen Verdacht auf Bildermissbrauch, Identitätsdiebstahl und Betrug zur Anzeige bringen.

Dazu verpflichtet uns schon das deutsche Gesetz.

 

 

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